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Die Organe der Feuerwehr
Einzelorgan
Der Feuerwehrkommandant vertritt und führt die Feuerwehr. Ist er verhindert, gehen seine Aufgaben auf den
KDT-Stv und bei seiner Verhinderung auf den Zugskommandanten und bei dessen Verhinderung auf das rangälteste FW-Mitglied
über. Der Feuerwehrkommandant wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer einer Funktionsperiode (fünf
Jahre) gewählt und durch den Bürgermeister angelobt.
DIE FUNKTIONÄRE DER FEUERWEHR SIND:
Der Feuerwehrkommandant.
Der/die Feuerwehrkommandant-Stellvertreter.
Der Leiter des Verwaltungsdienstes.
Diese Funktionäre bilden das Feuerwehrkommando.
DIE CHARGEN
Sind die ernannten Feuerwehrmitglieder, vom Löschmeister bis zum Hauptbrandmeister. Sie werden durch den KDT
ernannt und abberufen.
EINGETEILTE FEUERWEHRMÄNNER
Alle Feuerwehrmitglieder, die keine Funktionäre oder Chargen sind, sind eingeteilte Feuerwehrmänner.
DIE MITGLIEDER
Die Feuerwehrjugend
… umfaßt alle Mitglieder vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Aktive Mitglieder
… sind jene vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr.
Die Reserve
Zur Reserve zählt man
ab dem 65. Lebensjahr,
über eigenes Ansuchen nach mindestens 25 aktiven Dienstjahren und vollendetem 50. Lebensjahr,
bei Verlust der notwendigen Eignung.
Die Ehrenmitglieder
… sind Personen, die sich um die Feuerwehr Verdienste gemacht haben.
Sie haben keine Rechte und Pflichten.
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